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Ich habe kürzlich ein Testament verfasst und weiss nicht, wo ich es aufbewahren soll. Können Sie mir helfen?
Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, eine Stelle zu unterhalten, die Testamente und Erbverträge aufbewahrt. In Ihrem Wohnkanton Zürich befindet sich diese Stelle bei den staatlichen Notariaten.
Sie garantieren eine sichere Aufbewahrung und sorgen im Todesfall auch dafür, dass das Testament zur Eröffnungsbehörde gelangt. Sie können Ihr Testament selbstverständlich aber auch einer Vertrauensperson zur Aufbewahrung geben.
Hingegen kann es zu Problemen führen, wenn Sie Ihr Testament im eigenen Bank-Safe aufbewahren. Gewisse Banken kennen interne Richtlinien, die nach dem Tode den Zugang zum Safe verunmöglichen - selbst wenn jemand für den Safe eine Vollmacht der verstorbenen Person über den Tod hinaus besitzt.
Solche Richtlinien sind zwar problematisch, besonders mit Blick auf die allgemeine Pflicht, ein Testament sofort nach dem Ableben zur Eröffnung zu bringen. Dennoch müssen in solchen Fällen die gesetzlichen Erben oft einen Erbschein beantragen, um überhaupt an das Testament zu gelangen. Dies verursacht besonders dann Ärger, wenn gestützt auf das Testament ganz andere Personen zur Erbfolge gelangen.
(plü)
14. Dezember 2005