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Ich schreibe gerade mein Testament. Mein Mann und ein Sohn sind bereits verstorben. Ich habe zwei Töchter und einige Enkel. Steht der Pflichtteil des Sohnes seinen beiden Kindern zu?
Ja. Der Pflichtteil ist nicht auf die eigenen Kinder beschränkt, sondern steht allen Nachkommen zu. Im Fall Ihres verstorbenen Sohnes kommen also dessen beide Kinder zum Zug. Ihre anderen Enkel haben jedoch keinen Pflichtteilanspruch, weil Ihre Töchter noch leben. Wenn, wie in Ihrem Fall, nur Nachkommen etwas erben, beträgt ihr Pflichtteil insgesamt drei Viertel des gesamten Nachlasses. Davon geht je ein Drittel an die zwei Töchter und ein Drittel an die beiden Enkel. Über den restlichen Viertel Ihres Vermögens können Sie im Testament frei verfügen.
st
23. November 2005