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Ich wohne im Kanton Aargau, wo ich Vormund einer behinderten Person bin. Nun ziehe ich bald in den Kanton Bern um. Erfülle ich dann noch alle Voraussetzungen, um mein Amt zu behalten?
Ja. Grundsätzlich ist es nicht zwingend, dass der Vormund im gleichen Kanton wohnt wie die bevormundete Person. Falls Sie Ihre Aufgabe weiterhin korrekt erfüllen können, bleiben Sie Vormund.
Auch das Sozialamt im Aargau bleibt zuständig. Der Wechsel von einer Vormundschaftsbehörde zur anderen erfolgt nur, wenn die bevormundete Person den Wohnsitz wechselt. Teilen Sie aber Ihren Umzug dem Sozialamt mit.
Es könnte allerdings sein, dass die Behörde Ihren Umzug in einen anderen Kanton als Grund ansieht, Ihnen das Amt zu entziehen. Dagegen könnten Sie nichts unternehmen.
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16. November 2005