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Meine Frau und ich haben vor Jahren ein Testament verfasst, in dem wir uns gegenseitig maximal begünstigen. Dieses Testament haben wir beide gemeinsam unterschrieben. Nun hat mir jemand gesagt, dieses Testament sei ungültig. Stimmt das?
Nein und ja. Damit ein Testament gültig ist, muss es von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und am Schluss unterzeichnet sein. Das bedeutet in Ihrem Fall: Jener Partner, der das Testament eigenhändig verfasst und am Schluss unterschrieben hat, hat gültig über seinen Nachlass verfügt. Der andere, der das Testament nur unterzeichnet hat, hat die Formvorschriften verletzt. Seine Anordnungen sind ungültig. Die Erben könnten somit seinen letzten Willen mit einer Ungültigkeitsklage anfechten.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie beide je ein eigenes Testament verfassen und unterzeichnen. Auch so können Sie sich gegenseitig begünstigen.
(nw)
12. Oktober 2005