SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 14/2005

Muss ich nach 16 Jahren noch Schulden zahlen?

Völlig unerwartet habe ich letzte Woche von einem Inkassobüro eine Forderung über 500 Franken erhalten. Angeblich schulde ich diesen Betrag einem Gartenbauunternehmer aufgrund eines Pfändungsverlustscheines aus dem Jahr 1989. Muss ich nach so langer Zeitnoch bezahlen, obwohl ich in den letzten 15 Jahren nie irgendwelche Zahlungsaufforderungen erhalten habe?

Ja. Der Verlustschein ist noch nicht verjährt. Offenbar wurden Sie 1989 nach einem Betreibungsverfahren gepfändet. Dabei haben nicht alle Gläubiger den von Ihnen geschuldeten Betrag erhalten und mussten mit einem Verlustschein vorlieb nehmen.

Bis 1997 verjährten solche Verlustscheine nie. Eine Forderung konnte also beispielsweise auch nach 35 Jahren noch geltend gemacht werden. Am 1. Januar 1997 trat jedoch eine Gesetzesänderung in Kraft. Demnach gilt für die Verjährung von Verlustscheinen heute Folgendes:
- Für Verlustscheine, die - wie in Ihrem Fall - vor dem 1. Januar 1997 ausgestellt wurden, gilt eine Verjährungsfrist von 20 Jahren seit der Gesetzesänderung. Das heisst: Solche Verlustscheine sind am 1. Januar 2017 verjährt.
- Verlustscheine, die seit dem 1. Januar 1997 ausgestellt werden, verjähren 20 Jahre nach ihrer Ausstellung.
- Stirbt ein Schuldner, verjährt die Forderung aus einem Verlustschein ein Jahr nach Eröffnung des Erbganges.

(ch)

07. September 2005


Beitrag als PDF
Muss ich nach 16 Jahren noch Schulden zahlen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Fit im Alltag
Fit im Alltag
So bringen Sie Bewegung ins Leben

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Work Hardening: Mit Arbeit gegen Rückenprobleme Wie verhindere ich Seitenstechen? Kampfsport: Was soll ich essen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte