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Ich arbeite auf dem Bau. Laut Vertrag ist um 7 Uhr Arbeitsbeginn. Die Angestellten müssen aber bereits eine halbe Stunde früher an der Sammelstelle sein. Von dort werden sie auf die verschiedenen Baustellen gefahren. Zählen diese 30 Minuten eigentlich zur Arbeitszeit?
Ja, teilweise. Der übliche Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit. Wenn aber ein Angestellter nicht zum normalen Arbeitsort fahren muss, hat er Anspruch auf Vergütung der zusätzlich aufgewendeten Reisezeit. Der für Sie anwendbare Gesamtarbeitsvertrag des Baugewerbes sieht vor, dass bei auswärtigen Arbeiten die Reisezeit ab Sammelstelle und zurück entschädigt werden muss, soweit sie eine halbe Stunde täglich übersteigt. In Ihrem Fall muss unter Berücksichtigung des Heimweges somit eine halbe Stunde vergütet werden.
oh
22. Juni 2005