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Anfang Jahr ist mein langjähriger Lebenspartner tödlich verunglückt. Er hat mich in seinem Testament begünstigt, doch ein Konto der dritten Säule ging dabei vergessen. Habe ich trotzdem Anspruch auf dieses Geld?
Ja. Konkubinatspartner sind seit Anfang Jahr besser gestellt. Weil Sie mehr als fünf Jahre ununterbrochen zusammengelebt haben und keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind, erhalten Sie das Geld der dritten Säule Ihres Partners auch dann, wenn im Testament nichts erwähnt ist. So will es die neue in einer Verordnung festgelegte Reihenfolge der aus der dritten Säule Begünstigten.
Wenn jemand noch nicht seit fünf Jahren im Konkubinat lebt, ledig und kinderlos ist, kann er sein Drittsäulenkonto trotzdem seinem Partner zuwenden. Er muss dies aber in seinem Testament so festlegen und schriftlich gegenüber der Bank oder Versicherung erklären.
Tipp: Um klare Verhältnisse zu schaffen, sollten Konkubinatspaare in jedem Fall gegenüber der 3.-Säule-Bank oder -Versicherung eine solche Begünstigungserklärung abgeben.
ad
22. Juni 2005