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Beratung | K-Geld 3/2005

Geerbt: Hafte ich für Steuerschulden meines Bruders?

Mein Bruder und ich haben je rund 150 000 Franken von unserem Onkel geerbt. Mein Bruder hat mit dem Geld Spielschulden bezahlt und den Rest im Casino verspielt. Die fälligen Erbschaftssteuern kann er nicht mehr bezahlen. Nun will das Steueramt das Geld bei mir eintreiben. Ist das wirklich zulässig?

Ja, Erben haften - ausser in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Uri - bis zur Höhe ihres Erbanteils solidarisch für die gesamte Erbschaftssteuer. Sie müssen deshalb «im Umfang der Bereicherung» - wie das in der Beamtensprache heisst - nicht nur Ihre Erbschaftssteuern, sondern auch jene Ihres Bruders bezahlen.

In den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt haften die Erben sogar mit ihrem gesamten Privatvermögen. In solchen Fällen kann es sich lohnen, ein relativ kleines Erbe auszuschlagen, um nicht die hohen Steuerschulden eines stärker begünstigten Miterben übernehmen zu müssen.

Im Kanton Tessin haften zusätzlich auch der Testamentsvollstrecker und der Erbschaftsverwalter solidarisch mit allen Erben und Vermächtnisnehmern für die Erbschaftssteuern.

Natürlich dürfen Sie das Geld von Ihrem Bruder zurückfordern. Wie realistisch dies ist, können aber wohl nur Sie einschätzen.

(fh)



Frühpensionierung: So gehen Sie am besten vor

- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob und wie er eine Frühpensionierung finanziell erleichtert.
- Lassen Sie sich von der AHV-Ausgleichskasse und der Pensionskasse Ihre voraussichtliche Altersrente für den gewünschten Pensionierungszeitpunkt berechnen.
- Falls Sie statt des Rentenbezugs einen Kapitalbezug Ihres Pensionskassengeldes ins Auge fassen, sollten Sie sich nach der Anmeldefrist erkundigen. Sie kann auf mehrere Jahre vor dem Pensionierungstermin festgelegt sein.
- Erstellen Sie ein Budget für die Zeit nach der Pensionierung. Einnahmen aus Renten, Nebeneinkommen, Vermögenserträge. Ausgaben für Wohnen, Steuern, Versicherungen usw.
- Budgetieren Sie für die Übergangszeit bis zur regulären Pensionierung auch die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige.
- Häufig sind die Einkünfte nach der Pensionierung geringer als die Ausgaben. Berechnen Sie in diesem Fall, wie viel Vermögen Sie brauchen, um Ihre Einkommenslücke zu finanzieren.
- Prüfen Sie, ob sich ein Vorbezug der AHV- und PK-Rente lohnt oder ob Sie die Einkommenslücke zwischen Frühpensionierung und regulärer Pensionierung mit Erspartem überbrücken können.

25. Mai 2005


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