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Zum Geburtstag erhielt ich einen Haarföhn geschenkt. Das Gerät hatte von Anfang an seine Macken und war schon zweimal in der Reparatur. Muss ich trotz Garantie für die Versandkosten aufkommen?
Es kommt darauf an. Zulässig ist eine solche Regelung nur, wenn sie in den Garantiebestimmungen so festgehalten ist. Sofern der Garantieschein keine solche Klausel enthält, müssen Sie die Kosten nicht selber tragen.
Tipp: Verlangen Sie bei einem künftigen Kauf, dass die entsprechende Bestimmung auf dem Garantieschein gestrichen wird.
Gerade bei relativ billigen Produkten können die Versandkosten nämlich unverhältnismässig hoch sein.
ad
27. April 2005