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Beratung | K-Geld 2/2005

Hauskauf: Können wir vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen?

Wir leben in einem Einfamilienhaus mit befristetem Mietvertrag bis September 2006. Jetzt haben wir ein Haus gekauft. Leider haben wir für unser gemietetes Haus bisher noch keinen Nachmieter gefunden. Können wir wegen des Hauskaufs trotzdem vorzeitig vom Vertrag zurücktreten?

Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn Sie den Mietvertrag vorzeitig auflösen, müssen Sie einen zumutbaren Ersatzmieter stellen, der den bestehenden Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Sonst werden Sie schadenersatzpflichtig.

Gemäss Mietrecht kann ein Mieter den Mietvertrag vorzeitig kündigen, wenn er den Vertrag aus wichtigen Gründen nicht mehr erfüllen kann.

Ein Hauskauf gilt allerdings nicht als wichtiger Grund. Ein solcher wäre zum Beispiel beim Tod eines Mitmieters gegeben, ohne dessen finanzielle Beteiligung der Mieter das Mietverhältnis nicht mehr aufrechterhalten kann. Auch eine schwere Krankheit des Mieters kann zur vorzeitigen Vertragskündigung berechtigen.

Wenn Sie keinen zumutbaren Ersatzmieter finden, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, Ihr gemietetes Haus bis zum Vertragsende einem Untermieter zu überlassen - allenfalls auch zu einem günstigeren Mietzins. Doch so erhalten Sie wenigstens einen Teil der Miete zurück.

Allerdings haften Sie in diesem Fall gegenüber dem Vermieter für den Mietzins ebenso wie für allfällige Schäden, die der Untermieter verursacht.

(plü)

30. März 2005


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