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Ich verkaufe regelmässig Waren im Internet-Auktionshaus Ebay. Es läuft so gut, dass ich mir überlege, damit einen Nebenerwerb aufzubauen. Muss ich solche Geschäfte versteuern?
Die Einnahmen sind steuerfrei, solange es sich um den Verkauf von eigenem Hausrat, einem Sportgerät oder auch des eigenen Privatfahrzeugs handelt. Schliesslich konnten Sie die Anschaffung auch nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Selbst gelegentliche Verkäufe für Freunde und Bekannte, von denen Sie dafür eine Kommission erhalten, sind steuerfrei - sofern es sich um einen reinen Hobbybetrieb handelt.
Anders sieht es aus, wenn Sie aus dem Online-Handel einen eigentlichen Erwerb machen, egal ob nur teilzeitlich oder vollberuflich.
Wenn Sie also systematisch Waren zusammensuchen und sie über Ebay, Ricardo oder eine andere Online-Börse regelmässig und mit Gewinnabsicht weiterverkaufen, so handelt es sich um einen selbständigen Erwerb. Und darauf sind Einkommenssteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Immerhin dürfen Sie dann im Gegenzug als Selbständigerwerbender Ihren Aufwand (Anschaffungskosten der Waren, Lagerhaltung, Transport, Auktionsgebühren usw.) vom Ertrag in Abzug bringen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege geordnet aufbewahren, um ihren Aufwand gegebenenfalls beweisen zu können.
(fh)
27. Oktober 2004