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Mein Mann ist kürzlich gestorben. Nach seinem Tod habe ich aus einer Todesfallrisiko-Versicherung 200 000 Franken erhalten. Nun belastet mir der Fiskus von der ausbezahlten Summe rund 15 000 Franken Steuern. Ist das rechtens?
Ja. Auch Ehegatten müssen die ausbezahlte Todesfallsumme versteuern, wenn der Betrag aus einer reinen Todesfallrisiko-Versicherung stammt. Solche Kapitalabfindungen werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, in den meisten Kantonen gleich wie Kapitalleistungen aus der zweiten Säule und der Säule 3a.
Ausnahmen: Im Aargau sind die ersten 200 000 Franken steuerfrei, vom übersteigenden Betrag beträgt die Steuer 40 Prozent. In Baselland und Graubünden unterliegen Todesfallsummen aus reinen Risikopolicen der Erbschafts- beziehungsweise der Nachlasssteuer. Ehegatten gehen in diesen Kantonen - abgesehen von den Bundessteuern - also steuerfrei aus.
Tipp: Wer eine Todesfallrisiko-Police abschliesst, sollte die Todesfallsumme so festlegen, dass der begünstigten Person nach Abzug der Steuern die gewünschte Summe übrig bleibt.
(nw)
31. März 2004