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Beratung | K-Tipp 1/2004

Muss ich für zehn Jahre unterschreiben?

Ich wollte über einen unabhängigen Versicherungsberater eine Hausratversicherung abschliessen. Er offerierte mir eine Police der Generali mit einer zehnjährigen Laufzeit. Diese lange Vertragszeit sei heute üblich, sagte er. Und er behauptete auch, ich könne bei keiner anderen Gesellschaft mit einer kürzeren Vertragsdauer abschliessen. Stimmt das?

Nein. Eine kleine Umfrage des K-Tipp bei 14 Gesellschaften hat ergeben, dass Kundinnen und Kunden die Versicherungsdauer in der Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung in den meisten Fällen frei wählen können - auch bei der Generali.

Es ist also durchaus möglich, mit einer einjährigen Vertragsdauer abzuschliessen; der Vertrag läuft dann jeweils stillschweigend für ein Jahr weiter, falls er nicht gekündigt wird. Diese Möglichkeit räumen die folgenden Gesellschaften ausdrücklich ein: Allianz, Alpina, Basler, Generali, Helvetia-Patria, Mobiliar, National, Vaudoise, Visana, Winterthur und Zürich.

Coop Versicherung, CSS und Züritel kennen grund-sätzlich nur die einjährige Vertragsdauer mit stillschweigender Erneuerung.

Einzig die La Suisse bindet die Kundschaft prinzipiel- mindestens fünf Jahre lang - und das ist durchaus ein Grund, diese Gesellschaft zu meiden.

Mit der einjährigen Kündigungsmöglichkeit bleiben Kundinnen und Kunden flexibel und können sich bei Bedarf jederzeit nach einer neuen Versicherung umsehen.

Nennenswerte Nachteile sind mit der einjährigen Vertragsdauer nicht verbunden. Die meisten Gesellschaften betonen ausdrücklich, die Prämie sei immer gleich, also unabhängig von der Vertragsdauer (Allianz, Alpina, Helvetia-Patria, Mobiliar, Vaudoise, Visana, Winterthur und Zürich). Einzig Basler, Generali und National sagen, bei mehrjähriger Vertragsdauer gebe es einen Dauerrabatt; bei Basler und National beträgt dieser 5 Prozent.

Ein Vorteil ergibt sich durch die langjährige Vertragsdauer einzig für den Verkäufer: Etliche Gesellschaften honorieren die lange Bindung des Kunden mit einer höheren Provision für den Verkäufer.

(em)

14. Januar 2004


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