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Beratung | saldo 20/2003

Kann ich die Abberufung des Verwalters verlangen?

Ich bin Stockwerkeigentümer und mit dem Verwalter unserer Gemeinschaft nicht zufrieden. Obwohl er ein gutes Honorar erhält, verwaltet er die anvertrauten Gelder unsorgfältig und weigert sich, die Versammlungsbeschlüsse auszuführen. Ist es möglich, den Verwalter abzuberufen?

Ja. Enthält das Stockwerkeigentümerreglement keine anders lautende Regelung, kann der Verwalter jederzeit durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss von der Stockwerkeigentümerversammlung abberufen werden. Lehnt die Versammlung die Abberufung des Verwalters ab, obwohl wichtige Gründe vorliegen, kann jeder Stockwerkeigentümer innert eines Monats beim Gericht die Abberufung verlangen. Wichtige Gründe für eine Abberufung liegen vor, wenn die Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zumutbar ist; etwa, wenn der Verwalter die Stockwerkeigentümer schikaniert, Gelder unsorgfältig verwaltet oder Belege trotz Beschluss nicht herausgibt. In Ihrem Fall dürften wichtige Gründe vorliegen.

ai

03. Dezember 2003


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