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Beratung | K-Tipp 19/2003

Welche Rechte habe ich als Au-pair-Mädchen?

Ich will mein Französisch vertiefen und gleichzeitig etwas Geld verdienen. Da scheint mir ein Au-pair-Jahr im Welschland das Richtige zu sein.
Wie sorge ich dafür, dass ich nicht ausgenutzt werde?

Der wichtigste Punkt ist der Arbeitsvertrag. Er regelt unter anderem die Arbeitszeit, den Lohn, Ferien und Freitage, die Kündigungsfristen, die Lohnzahlung bei Krankheit, den Zeugnisanspruch sowie den abendlichen Ausgang.

Dazu gibt es Richtlinien, die eine Arbeitsgruppe aller Vermittlungsorganisationen ausgearbeitet hat. Sie sehen vor, dass Au-pair-Mädchen 30 bis 40 Stunden arbeiten, mindestens 2 freie Tage pro Woche haben und vieles mehr.

Bei einer 35-Stunden-Woche ist ein ausbezahlter Lohn zwischen 500 und 630 Franken pro Monat üblich (je nach Alter, bei freier Kost und Logis).

Die Gastfamilie ist zusätzlich verpflichtet, das Au-pair-Mädchen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die Krankenkasse hingegen ist Ihre Sache (beziehungsweise Ihrer Eltern).

Die Vertrags- und Lohnrichtlinien finden Sie auf der Internet-Homepage der Stel-lenvermittlung für Jugendliche der reformierten Landeskirche: www.aupair.ch.

Dort gibt es auch weitere Infos, Erlebnisberichte von jungen Frauen und Links zu weiteren Organisationen, die Au-pair-Stellen vermitteln. Die Adresse:
Au-pair-Vermittlung - Neuweg 6 - 4914 Roggwil - Tel. 062 929 21 32

(bd)

12. November 2003


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