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Ich gehe zwei Teilzeitbeschäftigungen nach. Am einen Ort verdiene ich 20 000, am anderen 10 000 Franken pro Jahr. Ich erreiche also bei beiden Firmen nicht den Mindestlohn von 25 320 Franken für die Versicherungspflicht der Pensionskasse. Kann ich mich trotzdem einer Kasse anschliessen?
Ja. Sie können sich freiwillig versichern, weil Sie bei beiden Stellen zusammen mehr als den für die Versicherungspflicht massgebenden Mindestlohn verdienen. Es gibt zwei Varianten: Sie schliessen sich der Pensionskasse eines Arbeitgebers an, falls das Reglement der betreffenden Pensionskasse das zulässt. Wenn ja, können Sie sich für die gesamten 30 000 Franken versichern lassen. Die beiden Arbeitgeber müssen dann mindestens die Hälfte der Pensionskassenbeiträge bezahlen, die andere Hälfte haben Sie wie alle BVG-Versicherten selber zu tragen.
Duldet keine der beiden Pensionskassen einen freiwilligen Anschluss, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Auffangeinrichtung der beruflichen Vorsorge zu versichern.
ch
02. April 2003