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Beratung | K-Tipp 2/2003

3. Säule - auch für Junge möglich?

Ich bin 23 Jahre alt und erwerbstätig. Bei der Pensionskasse zahle ich erst Risikobeiträge ein, aber noch keine Sparkapitalien für die spätere Altersrente.

Kann ich trotzdem in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen und so Steuern sparen?

Ja. Im Grundsatz gilt: Wenn junge Leute angestellt sind und mehr als 25 320 Franken pro Jahr verdienen, müssen sie obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert sein.

Dabei gilt:

- Ab Alter 18 müssen sie nur Risikobeiträge an die Pensionskasse zahlen. Damit leisten sie ihren Versicherungsbeitrag für den Fall, dass sie invalid werden oder sterben.

- Ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 24. Altersjahr müssen junge Leute gemäss Gesetz bei der Pensionskasse auch für das Alter sparen, die Lohnabzüge werden also deutlich höher. Je nach Reglement kann dieser Wechsel schon früher erfolgen.

Für die 3. Säule spielt dieser Unterschied aber keine Rolle. Es gilt also auch für Junge:

- Angestellte mit Pensionskasse können maximal 6077 Franken einzahlen (Stand 2003). Das gilt auch für Selbständigerwerbende, die sich freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen haben.

- Wer nur Teilzeit arbeitet und weniger verdient und keiner Pensionskasse angehört, darf maximal 20 Prozent seines Erwerbseinkommens einzahlen.

- Sollte jemand schon in jungen Jahren selbständigerwerbend sein und keiner Pensionskasse angehören, darf er ebenfalls 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, fürs Jahr 2003 maximal 30 384 Franken.

Tipp: Gerade junge Leute sollten für die 3. Säule unbedingt bei der Bank sparen und sich keinesfalls eine gebundene Lebensversicherung von einer Versicherungsgesellschaft aufschwatzen lassen.

(em)

29. Januar 2003


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