Setzen Sie einen Ehe- und Erbvertrag auf. Denn ohne Regelung erbt Ihre Frau drei Viertel, Ihre Eltern ein Viertel des Nachlasses. Im Ehe- und Erbvertrag können Sie Ihrer Ehefrau die gesamte Errungenschaft zusprechen. Das ist das gemeinsame während der Ehe aufgebaute Vermögen. In den Nachlass fällt dann nur noch Ihr Eigengut.

Zusätzlich können Sie Ihre Eltern auf den Pflichtteil setzen. Sie erhalten dann nur noch ein Achtel des Nachlasses. Ihre Frau erhält sieben Achtel.

Wenn Sie hingegen über viel Eigengut verfügen, also viel Vermögen in die Ehe einbrachten oder während der Ehe erbten, sollten Sie von der Errungenschaftsbeteiligung in die Gütergemeinschaft wechseln. Damit wird fast das gesamte Vermögen zum Gesamtgut. Nun vereinbaren Sie wiederum, dass das Gesamtgut voll Ihrer Frau zufällt. In den Nachlass fallen dann nur noch Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und Genugtuungsansprüche.

Am einfachsten wäre jedoch, Ihre Eltern würden auf den Pflichtteil verzichten. Das muss im Vertrag festgehalten werden und von Ihren Eltern unterschrieben sein.