So lesen Sie Ihren Pensionskassenausweis
Inhalt
K-Geld 1/2002
01.02.2002
1 Gemeldeter und versicherter Jahreslohn
Der von Ihrem Arbeitgeber an die Pensionskasse (PK) gemeldete AHV-Jahreslohn sollte Ihrem effektiven Jahreslohn (Bruttolohn gemäss Lohnausweis) entsprechen. Den versicherten Jahreslohn berechnet die PK, indem sie vom gemeldeten AHV-Jahreslohn den BVG-Koordinationsbetrag (derzeit Fr. 24 720.-) abzieht. Der Abzug kann tiefer ausfallen, wenn Ihre PK über die gesetzlichen Minimalleistungen hinausgeht. Er kann aber auch höher sein, falls Ihr ...
1 Gemeldeter und versicherter Jahreslohn
Der von Ihrem Arbeitgeber an die Pensionskasse (PK) gemeldete AHV-Jahreslohn sollte Ihrem effektiven Jahreslohn (Bruttolohn gemäss Lohnausweis) entsprechen. Den versicherten Jahreslohn berechnet die PK, indem sie vom gemeldeten AHV-Jahreslohn den BVG-Koordinationsbetrag (derzeit Fr. 24 720.-) abzieht. Der Abzug kann tiefer ausfallen, wenn Ihre PK über die gesetzlichen Minimalleistungen hinausgeht. Er kann aber auch höher sein, falls Ihr effektiver Jahreslohn über der BVG-Höchstlohngrenze von Fr. 74 160.- liegt. Alle Leistungsberechnungen gehen vom versicherten Jahreslohn aus.
- Tipp: Prüfen Sie jedes Jahr, ob der im Leistungsausweis der PK aufgeführte gemeldete AHV-Jahreslohn mit Ihrem tatsächlichen Jahreslohn übereinstimmt. Bestehen Abweichungen, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Alters-, Todesfall- und Invaliditätsleistungen zu tief ausfallen.
2 Vorhandenes Altersguthaben
Zeigt, wie viel Geld Sie aktuell in Ihrer PK haben.
- Tipp: Kontrollieren Sie den Stand Ihres aktuellen Altersguthabens: Es muss mindestens den Vorjahresbetrag zuzüglich 4 Prozent Zins (gesetzlicher Mindestzinssatz) plus die seither einbezahlten Beiträge - inklusive Arbeitgeberanteil - umfassen.
3 Voraussichtliches Alterskapital mit Zins
So hoch wird Ihr PK-Kapital im Zeitpunkt der Pensionierung wahrscheinlich sein. Für die Hochrechnung nimmt man an, dass Sie bis zur Pensionierung konstant gleich viel verdienen und das Kapital sowie die künftigen jährlichen Gutschriften weiterhin zum derzeitigen BVG-Mindestsatz von 4 Prozent pro Jahr verzinst werden. Für jüngere Leute ist diese Zahl wenig aussagekräftig, denn normalerweise steigt das Einkommen bis zur Pensionierung stark an.
- Tipp: Wer bei seiner Pensionierung anstelle der lebenslänglichen Rente sein Alterskapital beziehen möchte - sofern die PK diese Möglichkeit vorsieht -, muss das seiner PK in der Regel 3 Jahre zuvor mitteilen. Das Kapital zu beziehen, bringt unter anderem Vorteile für den Ehepartner und die übrigen Erben.
4 Voraussichtliche Altersrente bei ordentlicher oder vorzeitiger Pensionierung
Für das Berechnen der Altersrente multipliziert man das voraussichtliche Alterskapital (inkl. Zins) mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz von 7,2 Prozent. Pro 100 000 Franken Alterskapital erhalten Sie somit 7200 Franken Jahresrente.
Bei einer Frühpensionierung fällt der Umwandlungssatz tiefer aus: Die Pensionskasse muss dann das angesparte Kapital auf mehr Rentenjahre verteilen. Fortschrittliche PKs geben auf ihren Vorsorgeausweisen an, um wie viele Franken pro Jahr sich Ihre Rente in diesem Fall reduziert.
- Tipp: Spätestens mit 50 Jahren sollten Sie sich mit Ihrer finanziellen Situation nach der Pensionierung auseinander setzen. Ihr voraussichtliches Renteneinkommen wissen Sie, wenn Sie zu der ausgewiesenen PK-Altersrente Ihre AHV-Rente (im Maximum derzeit Fr. 24 720.-, Ehepaare zusammen höchstens Fr. 37 080.-) hinzuzählen. Das gibt Ihnen einen Anhaltspunkt dafür, ob Ihr Einkommen im Alter reicht oder ob Sie zusätzlich Geld auf die Seite legen sollten. Die Höhe Ihrer AHV-Altersrente können Sie übrigens bei jeder AHV-Zweigstelle - meist gratis - berechnen lassen. Fragen Sie auch, ob Ihre PK eine Frühpensionierung erlaubt und ob eine Finanzierungshilfe für die Überbrückung bis zum Beginn der AHV-Rente vorgesehen ist.
5 Hinterlassenenleistungen
Diesen Betrag erhalten Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Tod. Häufig sind die Leistungen auf Ehefrau und Kinder begrenzt, Witwer und Konkubinatspartner gehen oft leer aus.
- Tipp: Klären Sie ab, ob PK-Leistungen plus AHV-Rente ausreichen, damit Ihre Hinterbliebenen finanziell über die Runden kommen. Ein Fehlbetrag sollte mit einer separaten Todesfallrisiko-Police abgedeckt werden. Wie hoch die AHV-Rente für Hinterbliebene ist, können Sie ebenfalls von Ihrer AHV-Zweigstelle berechnen lassen.
Sind laut Reglement Leistungen an den Lebenspartner vorgesehen, sollten Sie die finanzielle Unterstützung des Partners in einem separaten Konkubinatsvertrag festhalten und diesen der PK einreichen.
6 Invaliditätsleistungen
So viel Rente zahlt Ihnen die Pensionskasse nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist, wenn Sie wegen einer Krankheit invalid werden.
- Tipp: Lassen Sie sich von einer AHV/IV-Zweigstelle Ihre persönliche IV-Rente berechnen. Reichen IV- und PK-Rente zusammen nicht aus, damit Sie in einem solchen Fall keine finanziellen Probleme haben, ist der Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente empfehlenswert. Hat Ihr Betrieb keine Taggeldversicherung, die Ihr Einkommen bis zum Beginn der Invalidenrenten aus IV und PK sicherstellt? Dann sollten Sie unter Umständen eine private Taggeldversicherung bei einer Krankenkasse abschliessen.
7 Maximal möglicher Einkauf
Bei den meisten PKs können Sie freiwillig zusätzliche Beiträge einzahlen. Das verbessert in der Regel Ihre Alters- sowie die Risikoleistungen. Sie sparen Steuern, indem Sie die Einzahlung bis zu einer individuell berechneten Limite vom steuerbaren Einkommen abziehen dürfen. Zudem ist Ihnen auf die einbezahlten Beiträge eine Verzinsung von 4 Prozent garantiert.
- Tipp: PK-Einkäufe prüfen sollten vor allem Besserverdienende. Klären Sie aber erst bei Ihrer Steuerverwaltung ab, ob die Einzahlung innerhalb der tolerierten Limite liegt.
8 Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentumsförderung
Diesen Betrag können Sie für den Kauf eines Eigenheims, wertvermehrende Umbauten oder die Reduktion Ihrer Hypothek einsetzen. Ab 50 Jahren gilt: Man darf nur die Hälfte der Freizügigkeitsleistung oder das mit 50 vorhandene Alterskapital beziehen, je nachdem, was höher ist.
- Tipp: Beim Eigenheimkauf steuerlich interessanter ist das Verpfänden. Zudem werden so die Leistungen der Pensionskasse nicht geschmälert.
Nicola Waldmeier