1 Gemeldeter und versicherter Jahreslohn



Der von Ihrem Arbeitgeber an die Pensionskasse (PK) gemeldete AHV-Jahreslohn sollte Ihrem effektiven Jahreslohn (Bruttolohn gemäss Lohnausweis) entsprechen. Den versicherten Jahreslohn berechnet die PK, indem sie vom gemeldeten AHV-Jahreslohn den BVG-Koordinationsbetrag (derzeit Fr. 24 720.-) abzieht. Der Abzug kann tiefer ausfallen, wenn Ihre PK über die gesetzlichen Minimalleistungen hinausgeht. Er kann aber auch höher sein, falls Ihr ...