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Nein. Die Grundversicherung können Sie immer auf Ende Jahr kündigen. Das Gesetz sieht dies zwingend vor. Das bedeutet: Auch wenn im Vertrag etwas anderes steht, können Sie die Grundversicherung auf Ende dieses Jahres kündigen – egal, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.
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