Nein. Die Grundversicherung können Sie immer auf Ende Jahr kündigen. Das Gesetz sieht dies zwingend vor. Das bedeutet: Auch wenn im Vertrag etwas ­anderes steht, können Sie die Grundversicherung auf Ende dieses Jahres kündigen – egal, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.