Das kommt auf die Bedingungen im Hypothekarvertrag an. Sie sind je nach Kreditinstitut unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag muss von allen beteiligten Parteien eingehalten werden. Existiert im Vertrag keine Ausstiegsklausel, ist Ihre Bank nicht verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Und da Sie einen Bankwechsel beabsichtigen, dürfte Ihre Bank dann wenig entgegenkommend reagieren.

Viele Banken haben in ihren Verträgen jedoch eine Kündigungsklausel. Allerdings lassen sie sich einen vorzeitigen Ausstieg bezahlen – durch eine sogenannte Vorfälligkeitsprämie. Sie kann mehrere 10‘000 Franken betragen. Der genaue Betrag hängt von der aktuellen Zinssituation ab und von der Kulanz der Bank. Faustregel: Je tiefer das Zinsniveau zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung, desto höher die Prämie.

Bei einem allfälligen Verkauf der Eigentumswohnung haben Sie neben dem teuren Ausstieg zwei weitere Möglichkeiten: Sie können die Hypothek auf eine andere Liegenschaft übertragen – oder an den Käufer weitergeben. Letzteres scheitert oft, wenn der Käufer eine andere Laufzeit wünscht oder eine andere Hypothekarsumme. Oder er erfüllt die Bedingungen der Bank nicht. Wer eine Ersatzimmobilie kauft, hat es einfacher: Festhypotheken lassen sich in der Regel übertragen, wenn das neue und das alte Objekt etwa gleichwertig sind. Bedingung ist meist, dass die neue Immobilie im Tätigkeitsgebiet der Bank liegt.