Diese Frage wird je nach Objekt und Ortschaft unterschiedlich geregelt. Daher gilt: Lieber einmal zu viel fragen. Abgesehen vielleicht von einem einfachen Neuanstrich oder dem Errichten einer kleinen Pergola im Garten sind nahezu alle baulichen Massnahmen oder Veränderungen bewilligungspflichtig (siehe Tabelle, Seite 48). Zudem müssen Bauvorschriften wie Abstände immer beachtet werden. Liegt das Projekt in der Bauzone der Gemeinde, informiert das betreffende Bauamt. Andernfalls ist das kanton...