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saldo 10/2004
26.05.2004
Ja. Jeder kann jeden jederzeit auch ohne jeden Grund betreiben. Das Betreibungsamt kann nicht überprüfen, ob eine Forderung berechtigt ist. Deshalb kann eine Betreibung auch ohne vorherige Mahnung eingeleitet werden. Eine Mahnung dient dem Gläubiger vor allem dazu, Verzugszinsen geltend zu machen. Denn die Zinsen sind in der Regel erst ab Mahnung geschuldet. Wird nicht gemahnt, können die Zinsen ab Einleitung der Betreibung gefordert werden.
Laut Gesetz betragen die Verzugszinsen immer 5 Prozent der Schuld. Per Vertrag kann eine andere Regelung getroffen werden.
oh
Laut Gesetz betragen die Verzugszinsen immer 5 Prozent der Schuld. Per Vertrag kann eine andere Regelung getroffen werden.
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Warum kann das Betreibungsamt die Forderungen nicht prüfen?
Heutzutage wird zu oft zu schnell betrieben, auch unbegründet. Dadurch kommen viele unschuldige Personen in eine schlechte Position betreffend des Betreibungseintrages. Nun, warum kann das Betreibungsamt die Forderungen nicht prüfen? Kann das Betreibungsamt nicht professionel arbeiten, sind die Angestellten zu faul um die nötigen Informationen und Grundlagen für die Betreibung einzufordern oder an was kann es liegen? Für eine Betreibung muss ein Antrag für ein Betreibungsbegeren erstellt werden. Warum wird dort vom Gläubiger nicht einfach die Beweislage verlangt? So könnte man sehr viele unbegründete Betreibungen vermeiden. Geht es etwa darum, um Geld mit Betreibungen zu verdienen? Hierzu sollte das Betreibungsgesetzt gründlich überarbeitet werden, so dass nur noch gerechtfertigte Betreibungen ausgelöst und vollstreckt werden.