Ja. Jeder kann jeden jederzeit auch ohne jeden Grund betreiben. Das Betreibungsamt kann nicht überprüfen, ob eine Forderung berechtigt ist. Deshalb kann eine Betreibung auch ohne vorherige Mahnung eingeleitet werden. Eine Mahnung dient dem Gläubiger vor allem dazu, Verzugszinsen geltend zu machen. Denn die Zinsen sind in der Regel erst ab Mahnung geschuldet. Wird nicht gemahnt, können die Zinsen ab Einleitung der Betreibung gefordert werden.

Laut Gesetz betragen die Verzugszinsen immer 5 Prozent der Schuld. Per Vertrag kann eine andere Regelung getroffen werden.

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