1 Reicht ein gewöhn­licher schriftlicher Vertrag für den Kauf eines Hauses? 

Nein. Der Vertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. Ein ­gewöhnlicher schriftlicher Vertrag über einen Hauskauf hat keinerlei Rechtswirkung.

2 Ist eine schriftliche Reservationsverein­barung vor dem Kauf eines Hauses gültig? 

Nein. Auch ein solcher ­Vertrag ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wurde.

3 Was geschieht mit einer Anzahlung, wenn der Reservations­vertrag ungültig ist?

Die Anzahlung muss in ­solchen Fällen auf Wunsch des Käufers vom Hausverkäufer vollständig zurück­gezahlt werden. 

4 Kann das ganze Pensionskassen­guthaben für den Kauf eines Eigenheims bezogen werden?

Bis zum 50. Altersjahr darf das ganze Guthaben bezogen werden. Wer älter ist, bekommt höchstens den ­Betrag, den er mit 50 hätte vorbeziehen können, oder die Hälfte des aktuellen Gut­habens – je nachdem, welcher Betrag grösser ist. Ein Vorbezug muss mindestens 20 000 Franken be­tragen. 

5 Darf ein Ferienhaus mit Pensionskassen­geld finanziert werden?

Nein. Ein Vorbezug ist nur für den Erwerb einer Liegenschaft möglich, die dauernd selbst bewohnt wird. Das ist nicht der Fall bei ­einer Zweitwohnung oder etwa ­einer vermieteten Liegenschaft.

6 Was gehört alles zu einem Haus? 

Falls im Vertrag nichts anderes abgemacht wird, gehört all das zu einem Haus, was fest mit diesem verankert ist –  etwa ein in der ­Küchenkombination ein­gebauter Kochherd. Ein freistehender Kühlschrank aber gehört nicht dazu. 

7 Wer trägt das Risiko, wenn zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Übergabe des Hauses ein Schaden entsteht?  

Falls im Vertrag nichts anderes abgemacht wurde, trägt der Verkäufer das Ri­siko bis zur vereinbarten Übergabe an den Käufer –also bis zum Eintrag ins Grundbuch.

8 Wer haftet für allfällige Mängel am Haus? 

Das Gesetz sieht vor, dass der Verkäufer während fünf Jahren für Mängel haftet. 

9 Ist es zulässig, dies im Kaufvertrag auszuschliessen?

Ja. Das ist bei Liegenschaftsverkäufen verbreitet. Dann haftet der Verkäufer aber immer noch während zehn Jahren für Mängel, die er absichtlich verschwiegen hat. 

10 Werden besteh­ende Mietverträge auto­matisch hinfällig, wenn ein Haus verkauft wird?

Nein. Der Käufer des Hauses ist an die vereinbarten Kündigungsfristen und -termine gebunden. Allerdings kann er bei dringendem ­Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandte mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen.