1 Welche Ansprüche hat man, wenn sich der Abflug verspätet?
Es kommt auf die Dauer der Verspätung und die Flugdistanz an. Passagiere haben Anspruch auf zwei Gratistelefonate, Verpflegung und notfalls eine Übernachtung im Hotel mit Transfer.


2 Kann man bei verspätetem Abflug auf den Flug verzichten?
Ja. Falls die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, kann man auf den Flug verzichten und erhält den Preis für nicht zurückgelegte Strecken zurück. Ebenso wie die Kosten für einen bereits zurückgelegten Flug, sofern dieser im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist.Zudem kann man kostenlos zum Ausgangsort zurückfliegen.


3 Gilt dies für alle Flüge?
Nein. Nur für Abflüge ab einem Flughafen der EU oder der Schweiz. Sowie für Flüge nach der Schweiz oder der EU, sofern eine schweizerische oder EU-Airline den Flug durchführt.


4 Kann man eine Entschädigung verlangen, wenn man durch einen verspäteten Flug finanziellen Schaden erleidet?
Ja. Hat eine Fluggesellschaft die Verspätung verschuldet, haftet sie für finanzielle Schäden bis maximal 7300 Franken. Dies gilt für Flüge in der ganzen Welt.
 
5 Wo macht man die Ansprüche geltend?
Direkt bei der Fluggesellschaft. Ist dies erfolglos, bei der nationalen Aufsichtsbehörde oder, was die Entschädigung anbelangt, bei einem Gericht. Weitere Infos: www.bazl.admin.ch.


6 Haben auch Zugpassagiere bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung?
Wer wegen einer Zugverspätung einen Anschluss verpasst, kann auf die Weiterreise verzichten und das Geld für die nicht befahrene Strecke zurückfordern. Oder mit dem nächsten Zug – falls nötig auf einer Alternativroute – weiterreisen. Oder gratis an die Ausgangsstation zurückreisen und die gesamten Billettkosten zurückverlangen. Ist ein SBB Intercity oder Interregio mehr als eine Stunde verspätet, erhalten die Reisenden bei Verschulden der SBB Rail Checks von 10 (2. Klasse) oder 15 Franken (1. Klasse).
 

7 Was gilt, wenn man den letzten Anschlusszug nicht mehr erwischt?
Die SBB übernehmen Hotel- oder Taxikosten bis 150 Franken, sofern sie für die Verspätung verantwortlich sind.
 

8 Gibt es eine Entschädigung, wenn man wegen der Verspätung einen Termin verpasst?
Die SBB bezahlen bei verschuldeter Verspätung 40 Franken, wenn man einen wichtigen, schwer verschiebbaren Termin verpasst. Für verpasste internationale Bahnanschlüsse oder Flüge erhalten Reisende 70 Franken, falls sie einen ausreichend frühen Zug genommen haben.
 

9 Was gilt im grenzüberschreitenden Zugverkehr?
Bei Verspätung von über einer Stunde (bei Nachtzügen: zwei Stunden) gibt es eine Entschädigung von 20 Prozent des einfachen Fahrpreises, sofern das Ticket mindestens 30 Franken kostet. Ansonsten stehen Reisenden die gleichen Ansprüche zu wie im nationalen Zugverkehr.
 

10 Wo kann man seinen Anspruch auf Entschädigung anmelden?
An jedem Schalter der SBB oder beim SBB-Kundendienst, Postfach, 3000 Bern 65, E-Mail: railecho3@sbb.ch. Oder bei den anderen Bahngesellschaften, wenn sie für einen Teil der Strecke zuständig waren.