Bei einer Erbschaft ist es ­immer empfehlenswert, den Verkehrswert einer Immobilie schätzen zu lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass vielleicht später ein Erbe das Gefühl hat, er sei zu kurz gekommen. Wenn alle einverstanden sind, kann aber grundsätzlich jeder Übernahmepreis vereinbart werden. 
Wir empfehlen Ihnen, einen lokalen Schätzer des Hauseigentümerverbandes oder der Kantonalbank zu beauftragen. Oder beide, und dann den mittleren Wert beider Schätzungen bei der Verteilung der Erbschaft zu berücksichtigen.