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21.05.2012
Nein. Mit einem Pflichtteil geschützt sind vom Gesetz her lediglich bestimmte nahe Verwandte. Konkret sind dies der überlebende Ehegatte, der eingetragene Partner, die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) sowie die Eltern.
Da Sie weder Nachkommen noch Eltern hinterlassen, können Sie Ihre Frau folglich als Alleinerbin einsetzen. Dazu genügt ein vollständig handgeschriebenes Testament, das Sie mit dem genauen Datum (Tag, Monat und Jahr) versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.
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Ergänzungen zur Erfassung des handgeschrieben Testaments
Es ist des Weiteren zu erwähnen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts die Initialen als Unterzeichnung des handgeschriebenen Testaments genügen, vorausgesetzt, dass die Identität des Erblasser erkennbar ist. Das fehlen von Datum (Tag, Monat, Jahr) führt indessen nicht zwingend zur Ungültigkeit gemäss ZGB 520. Gemäss ZGB 520a führt das nicht oder unrichtig angegebene Datum nur zur Ungültigkeit, wenn sich die erforderlichen zeitlichen Angaben nicht auf andere Weise feststellen lassen und das Datum für die Beurteilung der Verfügungsfähigkeit, der Reihenfolge mehrerer Verfügungen oder einer anderen, die Gültigkeit der Verfügung betreffenden Frage notwendig ist. Nichtsdestotrotz sollte die Unterschrift und das Datum im Testament angegeben werden, um einer allfälligen Klage auf Ungültigkeit zu umlaufen