Nein. Mit einem Pflichtteil geschützt sind vom Gesetz her lediglich bestimmte nahe Verwandte. Konkret sind dies der überlebende Ehegatte, der eingetragene Partner, die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) sowie die Eltern.

Da Sie weder Nachkommen noch Eltern hinterlassen, können Sie Ihre Frau folglich als Alleinerbin einsetzen. Dazu genügt ein vollständig handgeschriebenes Testament, das Sie mit dem genauen Datum (Tag, Monat und Jahr) versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.