Das Zivilgesetz geht davon aus, dass Eltern ihre Kinder gleich behandeln wollen. Schenkt der Vater zweier Kinder dem Sohn 100 000 Franken für den Aufbau einer eigenen Firma, hat die Tochter beim Tod ihres Vaters Anspruch darauf, dass diese 100 000 Franken zur Erbmasse hinzugerechnet werden. Beide Kinder erhalten dann einen gleich grossen Erbteil.



Diese Regel gilt aber nur, wenn der Vater nichts anderes bestimmt hat. Er könnte auch - am besten schriftlich - festhalten, dass der S...